Ihre Information. Ihr Geld.
Ablauf - die Schritte zu ihrem Geld
So funktioniert es
1. Sie hören, dass in Ihrem Umfeld eine Immobilie verkauft wird
2. Sie sprechen den Eigentümer an und holen sich das Einverständnis, dass Sie den Kontakt zu uns herstellen dürfen
3. Sie schicken uns das ausgefüllte Tippgeberformular mit allen relevanten Daten
4. Sie erhalten von uns die Tippgebervereinbarung und bestätigen diese
5. Der Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie wird von unserem Partnerunternehmen kontaktiert
6. Die Immobilie wird von unserem Partnerunternehmen erfolgreich vermarktet
7. Unser Partnerunternehmen überweist immo:projects die vereinbarte Provision und Sie erhalten die Information dazu
8. Sie stellen immo:projects eine Rechnung (Formular wird beigestellt) über die 10% Tippgeberprovision
9. Innerhalb von 5 Werktagen erfolgt die Überweisung Ihres Anteils an Sie
Vereinbarung
Tippgebervereinbarung
1. Der Tippgeber übermittelt Kontaktdaten von Eigentümern, die eine Immobilie zu verkaufen haben, an immo:projects - das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümer muss gegeben sein
2. Die zu vermittelnden Objekte dürfen immo:projects zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sein und nicht im Internet (z.B. willhaben oder anderen gängigen Immobiliendatenbanken) oder in Printzeitungen bereits veröffentlicht worden sein
3. Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine Protokollierung über die Daten des Verkaufs
4. Nach Eingang der Provision durch den Makler erfolgt seitens immo:projects innerhalb von 5 Werktagen die Überweisung an den Tippgeber. Dafür stellt der Tippgeber eine Rechnung an immo:projects – die Vorlage wird seitens immo:projects dem Tippgeber zur Verfügung gestellt
5. Der Tippgeber hat selbständig für die steuerlichen Auswirkungen einer Provisionszahlung von immo:projects Sorge zu tragen
6. Der Tippgeber versichert, dass er vor der Weitergabe der Daten der Immobilie das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümer eingeholt hat
7. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Korneuburg. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.
2. Die zu vermittelnden Objekte dürfen immo:projects zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sein und nicht im Internet (z.B. willhaben oder anderen gängigen Immobiliendatenbanken) oder in Printzeitungen bereits veröffentlicht worden sein
3. Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine Protokollierung über die Daten des Verkaufs
4. Nach Eingang der Provision durch den Makler erfolgt seitens immo:projects innerhalb von 5 Werktagen die Überweisung an den Tippgeber. Dafür stellt der Tippgeber eine Rechnung an immo:projects – die Vorlage wird seitens immo:projects dem Tippgeber zur Verfügung gestellt
5. Der Tippgeber hat selbständig für die steuerlichen Auswirkungen einer Provisionszahlung von immo:projects Sorge zu tragen
6. Der Tippgeber versichert, dass er vor der Weitergabe der Daten der Immobilie das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümer eingeholt hat
7. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Korneuburg. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.
FAQ
1. Wer kann Tippgeber sein?
11. Aus welchen Regionen nimmt immo:projects Tipps an?
Jeder kann Tippgeber sein, vorausgesetzt die Person wohnt nicht mit dem Immobilieneigentümer in einer Wohneinheit. Welche Objekte davon ausgenommen sind, ist in der Tippgebervereinbarung ersichtlich.
2. Wer ist immo:projects?
Hinter immo:projects stehen langjährig erfolgreiche Partner am österreichischen Immobilienmarkt, die Verkäufer und Käufer erfolgreich zusammenbringen.
3. Warum sollte ich Tippgeber bei immo:projects werden?
Jeder hat schon einmal in seinem Umfeld von der einen oder anderen Immobilientransaktion gehört, aber nicht gewusst, dass er damit auch Einkünfte lukrieren kann. Immo:projects ist ein sicherer und zuverlässiger Partner, der mit Daten absolut vertraulich umgeht. Mit 10% Provision erhalten Sie bei immo:projects mehr als die sonst marktüblichen 5-8%.
4. Wie kann ich einfach einen Tipp abgeben?
Einfach mit dem Eigentümer/den Eigentümern reden und alle relevanten Daten im Tippgeberformular bei immo:projects ausfüllen. Wir melden uns und besprechen alles Weitere.
5. Kann ich Daten von Verkäufern einfach an immo:projects weitergeben?
Nein. Wir nehmen nur Daten von Verkäufern an, wo uns vorab versichert wurde, dass mit diesen das Einverständnis zur Weitergabe der Daten hergestellt wurde.
6. Wie geht es weiter, wenn ich das Tippgeberformular ausgefüllt und an immo:projects geschickt habe?
Näheres dazu im Punkt "Ablauf" - siehe oben! Wir melden uns aber jedenfalls bei Ihnen, um alles genau zu besprechen und eventuelle Fragen zu beantworten.
7. Wieviel bekomme ich an Provision für einen erfolgreichen Tipp?
Wenn Ihr Tipp dazu führt, dass die Immobilie erfolgreich von einem Partnerunternehmen verkauft wird, erhalten Sie 10% der Netto-Maklerprovision. Voraussetzung dafür ist der Eingang der Provision auf das Konto von immo:projects. Wir schließen die Haftung für den Nicht-Eingang bzw. mögliche Insolvenzfälle von Maklerunternehmen und Verkäufern sowie Käufern in der Zeit zwischen Verkauf und Auszahlung hiermit aus.
8. In welcher Höhe muss eine Tippgeberprovision versteuert werden?
Jegliche steuerlichen Belange, die in Zusammenhang mit der Erlangung einer Tippgeberprovision stehen, müssen vom Tippgeber selbst mit den dafür zuständigen Behörden oder seinen steuerlichen Beratern abgestimmt werden.
9. Bekomme ich für jeden Tipp eine Provision?
Jeder Tipp, der zu einer Maklerprovision und einer erfolgreichen Überweisung an immo:projects führt, wird mit 10% von der gesamten Netto-Maklerprovision honoriert und innerhalb von 5 Werktagen an den Tippgeber überwiesen.
10. Bin ich bei einer Vereinbarung rechtlich gebunden?
Mit jedem Tippgeber wird eine rechtsgültige Vereinbarung mit Rechten und Pflichten für beide Seiten getroffen.
11. Aus welchen Regionen nimmt immo:projects Tipps an?
Derzeit können Tipps aus den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Vorarlberg angenommen werden.
